Anfragen

Jedes Ratsmitglied ist berechtigt, schriftliche Anfragen, die sich auf Angelegenheiten der Stadt beziehen, an den Bürgermeister zu richten. Anfragen, die vom Bürgermeister in einer Ratssitzung beantwortet werden sollen, müssen mindestens sieben Tage vor Beginn der Ratssitzung dem Bürgermeister schriftlich eingereicht werden. Die Beantwortung hat schriftlich zu erfolgen, wenn der Fragesteller es verlangt

Hier kannst Du unsere Anfragen sowie das Eingangsdatum der Antwort aus dem Rathaus einsehen. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert:

ThemaEingereicht amAntwort
am
Stand: 01.11.2025

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