OGS-Elternbeiträge: Unsere Vorschläge zeigen Wirkung – bei der sozialverträglichen Einführung bleiben wir dran

Die Stadt Kleve überarbeitet derzeit die Satzung über die Elternbeiträge für die Offene Ganztagsschule (OGS) und die „Schule von acht bis eins“ (VHT). Nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss liegt nun eine Fassung vor, über die der Rat voraussichtlich Mitte Oktober abschließend entscheidet. Unsere Fraktion hatte der Verwaltung bereits im Mai ein ausführliches Papier mit konkreten Vorschlägen für eine sozial gerechte Ausgestaltung der Beitragsanpassung vorgelegt. Ein Vergleich zeigt: Viele unserer Vorschläge wurden aufgegriffen – bei unserer zentralen Forderung, der Erhöhung schrittweise einzuführen, sehen wir aber weiterhin Nachbesserungsbedarf.

Steigende Beiträge waren unausweichlich

Die bisherige Einkommensstaffel stammt im Kern noch aus dem Jahr 2016 und bildet die heutigen Lebenshaltungskosten nicht mehr ab. Dass die Beiträge angepasst werden müssen, haben wir nie bestritten – entscheidend war für uns immer, wie diese Anpassung ausgestaltet wird, damit sie Familien nicht überfordert.

Was aus unseren Vorschlägen übernommen wurde

Die jetzt vorliegende Fassung greift mehrere unserer Forderungen aus dem Mai-Papier auf:

Die Einkommensstaffel wurde spürbar erweitert und reicht jetzt bis 120.000 Euro Jahreseinkommen, mit zusätzlichen Zwischenstufen im oberen Bereich – genau das hatten wir gefordert, um die Belastung gerechter zu verteilen.

Beim Geschwisterbonus ist die Verwaltung sogar über unseren Vorschlag hinausgegangen. Ursprünglich sollte die Beitragspflicht für Geschwisterkinder von 25 auf 50 Prozent steigen. Wir hatten eine gestufte Anhebung über zunächst 35 Prozent vorgeschlagen, um Mehrkind-Familien nicht zu überfordern. In der aktuellen Fassung liegt die Beitragspflicht nun bei nur noch 30 Prozent.

Auch bei der Ferienbetreuung findet sich unser Modell nahezu unverändert wieder: drei beitragsfreie Wochen pro Schuljahr für OGS-Kinder, danach 25 Euro für die vierte Woche und ein Aufschlag von 5 Euro je weiterer Woche. So bleibt eine verlässliche Grundversorgung kostenfrei, während zusätzliche Nutzung nutzungsorientiert bezahlt wird.

Und unser Vorschlag einer planbaren, kontinuierlichen Fortschreibung der Beiträge wurde ebenfalls übernommen: Ab dem 1. August 2028 steigen die Beiträge jährlich um moderate 3 Prozent – vergleichbar mit einem Mechanismus, wie ihn auch das Land anwendet, um künftig sprunghafte Erhöhungen zu vermeiden.

Unsere zentrale Forderung: Erhöhung schrittweise einführen

Der wichtigste Punkt unseres Mai-Papiers war jedoch ein anderer: Wir hatten eine stufenweise Einführung der Beitragserhöhung über drei Jahre vorgeschlagen – im ersten Jahr rund 40 Prozent der geplanten Erhöhung, danach jeweils weitere 30 Prozent, begleitet von einer jährlichen Evaluation. Nur so lässt sich verhindern, dass Familien von einer plötzlichen, vollständigen Mehrbelastung überrascht werden.

Diesen zentralen Vorschlag hat die Verwaltung nicht übernommen. Die neue Beitragsstaffel tritt vollständig auf einen Schlag in Kraft. Immerhin wurde das Inkrafttreten gegenüber dem ursprünglichen Entwurf um ein Jahr verschoben – von August 2026 auf August 2027 – und die neue jährliche Dynamisierung beginnt sogar erst 2028. Das verschafft Familien etwas mehr Vorlauf, ersetzt aber keine echte Übergangsphase für die eigentliche Erhöhung.

Wir freuen uns, dass die Stadt bei der Einkommensstaffel, dem Geschwisterbonus und der Ferienbetreuung unsere Vorschläge weitgehend übernommen hat. Das zeigt: Konstruktive Oppositionsarbeit wirkt, erklärt Anja Sadat, Schulpolitische Sprecherin von Offene Klever / Die Linke. Bei einem Punkt bleiben wir aber hartnäckig: Eine Erhöhung dieser Größenordnung gehört nicht mit einem Schlag eingeführt, sondern schrittweise über mehrere Jahre. Das ist planbarer für die Familien und nimmt der Debatte die Schärfe. Diese Forderung werden wir weiter vertreten.

Zwei Hausaufgaben für die Verwaltung

Über den Satzungstext hinaus fordern wir die Verwaltung zu zwei weiteren Schritten auf:

Erstens sollte sich die Stadt über den Städte- und Gemeindebund dafür einsetzen, dass die OGS-Finanzierung künftig stärker vom Land getragen wird. Die Kosten dürfen nicht dauerhaft allein auf Familien und Kommune abgewälzt werden.

Zweitens sollten Eltern, die bislang – etwa knapp oberhalb der alten Einkommensgrenze von 80.000 Euro – ohne Einkommensnachweis automatisch in die Höchststufe eingestuft wurden, nach dem Ratsbeschluss aktiv darüber informiert werden, dass sich die Einkommensstufen nach oben verschoben haben. So können sie rechtzeitig einen aktuellen Nachweis einreichen und gegebenenfalls in eine niedrigere Beitragsstufe eingestuft werden.

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